Landwirtschaftliche Buchstelle
Berufsträger unserer Kanzlei verfügen über die Berechtigung zur Führung der zusätzlichen Berufsbezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“, verliehen durch das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz. Unter anderem bieten wir im landwirtschaftlichen Bereich folgende Beratungen an:
- Erstellung der Finanzbuchführung
- Erstellung der Lohnbuchhaltung und Lohnabrechnung
- Erstellung von landwirtschaftlichen Jahresabschlüssen, Einnahme-Überschuss-Rechnungen, Durchschnittssatzgewinnermittlungen (§13a EStG) einschließlich Steuererklärungen
- Erstellung eines BMELV-Abschluss (gemäß HLBS-Verlautbarungen)
- Gestaltungsberatung zur Umsatzsteuer und Ertragssteuer
- Nachfolgeberatung bei Hofübergabe
- Verbundene Tätigkeitsbereiche (Photovoltaik, Biogasanlagen, Brennerei, u.a.m.)